NRW, Düsseldorf, Köln, EssenSchützen Sie Ihre Investitionen
 

 

Ingenieurbüro Kubon
Dellstraße 3
47051 Duisburg
Telefon: 0203 8076768
Fax: 0203 8076769
Email info@ing-kubon.de

 

Betrieblicher Brandschutz

 

Betrieblicher Brandschutz: In NRW kann die Behörde für Sonderbauten gem. § 54 BauONRW die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für den Betrieb eines Gebäudes verlangen. Gesetzlich gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter außerdem beispielsweise für Beherbergungsstätten und Versammlungsstätten. Auch Betreiber von Industriebauten mit einer Summe der Geschossfläche von insgesamt mehr als 5.000 qm müssen einen geeigneten Beauftragten benennen.

Ein betrieblicher Beauftragter hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen.

Betrieblicher Brandschutz sieht beispielhaft wie folgt aus:

  • Aufstellen von Brandschutzordnungen
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen usw.
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegeplänen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Hierzu zählt die Übernahme der Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten mit VdS/CFPA-Anerkennung. Brandschutzbeauftragte sind in Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und großen Industriebetrieben vorgeschrieben.

Betrieblicher Brandschutz kann Leben retten. Ingenieurbüro Kubon in Duisburg bietet Ihnen diese Leistung an.

Brandschutzordnung

Diese Ordnung enthält Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden und sonstigen Schadensfällen. Diese Ordnungen werden gem. DIN 14096 erstellt.

Im Teil A gilt für jeden, der sich in einem Gebäude aufhält, ganz gleich, ob er dort beschäftigt ist oder sich nur vorübergehend anwesend ist. Der Teil A wird als Aushang erstellt. Der Aushang muss gut sichtbar angebracht werden. Es sollten Stellen ausgewählt werden, an der Personen häufig vorbeigehen oder sogar verweilen. Solche Stelle sind z.B. Hauszugänge, Hallen, Flure Treppenräume.

Im Teil B enthält für Personen, die im Gebäude wohnen oder dort beschäftigt sind, zusätzliche Hinweise zur Verhütung von Bränden. Der Teil B wird in Form von Merkblättern erstellt. Jedem Mitarbeiter des Betriebs ist ein Exemplar der Brandschutzordnung Teil B auszuhändigen. Es wird angeraten, sich von jeder Person, die ein Exemplar des Teil B zur persönlichen Unterrichtung erhält, den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.

Im Teil C ist hauptsächlich für Personen gedacht, die spezielle Aufgaben im Betrieblicher Brandschutz haben. Das sind in erster Linie Betriebsleiter, Sicherheitsbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter. Brandschutzordnungen beispielsweise vorgeschrieben für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Krankenhäuser und Industriegebäude mit einer Summe der Geschossflächen von mehr als 2000 qm.

  • Brandschutzschulung:
    Wir bieten Ihnen eine Brandschutzschulung die auf Ihre bedürfnisse zugeschnitten wurde.

 

 

 

 

 

 

BrandschutzEssen, Düsseldorf, Köln

Flucht- und Rettungspläne

© 2008 Ingenieurbüro
Design & SEO by Thorsten Gerwers