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Brandschutzgutachten

 

Brandschutzgutachten - Brandschutzkonzepte sind für Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen großer Sonderbauten nach der Bauordnung NRW vorgeschrieben.

Das Brandschutzkonzept (Brandschutzgutachten) muss gem. § 9 BauPrüfVO folgende Angaben enthalten:

  • Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie den Nachweis der Löschwasserversorgung
  • Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen
  • Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen
  • höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage
  • Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen
  • Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung
  • Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  • Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage)
  • Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigeleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln
  • Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen
  • Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche
  • Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen,
  • Feuerwehrpläne
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale),
  • Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen vorgesehen werden
  • verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandschutzingenieurwesens.

 

Brandschutzkonzept (Brandschutzgutachten)- Planunterlagen:


Komplexe Brandschutzkonzepte geben Antworten auf brandschutztechnische Fragestellungen und benötigt heute eine visualisierten Darstellung. Nur so können für die genehmigenden Behörden einerseits und die beteiligten Fachplaner andererseits eindeutig und transparent die brandschutztechnischen Lösungen dargestellt werden.

Wir erstellen individuelle Brandschutzpläne in allen notwendigen Formaten. Diese Planunterlagen sind im Umfang des Brandschutzkonzept (Brandschutzgutachten) obligatorisch enthalten.


 

 

 

 

BrandschutzBrandschutzgutachten

Anna Amalia Bibliothek (Weimar) Foto: Harald Wenzel-Orf
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