Brandschutzplan
Dieser Plan hat alle Informationen zu enthalten, die im Brandfall für die Einsatzkräfte von Wichtigkeit sind. Zu den tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten zählt u.a. die Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutzplänen. Diese sind auf aktuellem Stand zu halten. Änderungen sind der Feuerwehr zu übermitteln.
*(ist vom Verband der Schadensversicherer geprägt; als Synonym wird meist der Begriff "Feuerwehrplan" verwendet)