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Ingenieurbüro Kubon
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Brandschutzplanung

 

Brandschutzplanung: wichtig ist seit Inkrafttreten der BauONRW am 01.06.2000 die gesetzliche Forderung nach einem Brandschutzkonzept bei Sonderbauten.
Der Gesetzgeber hat einen besonderen Typ Sonderbau definiert (sog. Großer Sonderbau), der immer im Vollverfahren geprüft wird (§ 68 Abs. 1, Satz 3 BauONRW). Als Teil der Bauvorlagen muss bei diesen Sonderbauten immer ein Brandschutzkonzept zur Prüfung in der Brandschutzplanung eingereicht werden (§ 69 (1) BauONRW). Darauf kann auch nicht verzichtet werden. Welche Inhalte das Brandschutzkonzept haben soll, ist in der BauPrüfVO geregelt.

Bei der Planung muss das Brandschutzgutachten von einem Fachplaner erstellt werden, der dafür besonders geeignet ist. Im Regelfall soll dies jemand sein, der staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes ist.
In der Planung werden Bauliche Anlagen, die nach den Regelungen des § 54 BauONRW zwar Sonderbauten sind, aber nicht in der abschließenden Auflistung des § 68 BauONRW aufgeführt sind, nun im vereinfachten Verfahren geprüft. Auch bei diesen sog. "kleinen Sonderbauten" kann die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes verlangen. In diesen Fällen muss das Konzept ebenfalls von einem besonders qualifizierten Fachplaner erstellt werden. Ingenieurbüro Kubon in Duisburg .


 

 

 


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