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Brandschutzprüfung

 

Brandschutzprüfung: Eine Brandschutzprüfung ist erforderlich bei Wohngebäuden mittlerer Höhe. Selbst im vereinfachten Verfahren muss der Bauherr bei Einreichung der Baugenehmigungsunterlagen eine Prüfbescheinigung durch den staatlich anerkannte Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes vorlegen. Spätestens bei Baubeginn sind der Bauaufsichtsbehörde der Name des beauftragten Sachverständigen für die Überwachung der Ausführung mitzuteilen. Diese Regelung gilt auch für Mittelgaragen.

Wie gestaltet sich nun die praktische Brandschutzprüfung?

Der mit der Planung des Objekts beauftragte Architekt oder Ingenieur legt dem Sachverständiger zwei Satz Pläne des Objekts vor (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan). Diese Pläne müssen den Bauvorlagen entsprechen, die bei der Bauaufsicht einzureichen sind. In diese Pläne sind alle notwendigen Angaben und Baustoffe einzutragen, die für den Brandschutz und die Beurteilung relevant sind. Sofern die Pläne hierzu nicht ausreichen, sind ergänzende Bau- oder/und Betriebsbeschreibungen vorzulegen. Beim Bauen im Bestand oder Nutzungsänderungen können zusätzliche Ortsbesichtigungen und Erläuterungen erforderlich werden. Hierüber entscheidet der Sachverständiger Brandschutz.
Der Brandschutzsachverständige prüft alle Unterlagen und verfasst dann den 1. Prüfbericht zum "vorbeugenden Brandschutz". Dieser wird zusammen mit den geprüften Unterlagen der Feuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle zur Prüfung des "abwehrenden Brandschutzes" vorgelegt.

Sofern Abweichungen von den Vorschriften der BauONRW erkennbar sind, müssen diese von dem Planverfasser gesondert beim Bauordnungsamt beantragt werden. Der Sachverständiger wird diese Abweichungen in seinem Prüfbericht besonders benennen und auch Kompensationsvorschläge dazu machen. Allein genehmigen kann er diese nicht.
Nach Klärung dieser Vorbedingungen erhält dieser den Prüfbericht für den abwehrenden Brandschutz seitens der Feuerwehr/Brandschutzdienststelle zurück. Er wird dann ggf. einen 2. Prüfbericht erstellen.
Zusammen mit den gesamten, geprüften Unterlagen erstellt der Sachverständige dann die "Bescheinigung über die Einhaltung des baulichen Brandschutzes".
Diese ist zusammen mit den geprüften Unterlagen zweifach dem Bauordnungsamt einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Bauherr dann zusammen mit der Baugenehmigung vom Bauordnungsamt zurück.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Zur Beurteilung brandschutztechnischer Sachverhalte kleineren und größeren Umfangs oder bei gezielten Fragestellungen sind brandschutztechnische Stellungnahmen eine wertvolle Entscheidungshilfe für den Auftraggeber. Sollen z.B. verschiedene technische Lösungsansätze gegeneinander abgewogen werden oder bestehen Zweifel an der Ausführung von Vorgaben, müssen individuelle Antworten gefunden werden.


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