Explosionsschutzdokument, Düsseldorf, Köln, EssenSchützen Sie Ihre Investitionen
 

 

Ingenieurbüro Kubon
 
Dellstraße 3
47051 Duisburg
Telefon: 0203 8076768
Fax: 0203 8076769
Email info@ing-kubon.de

 

Explosionsschutzdokument

 

Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Pflichten sicherzustellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird (BetrSichV§ 6 (1)). Aus diesem Dokument muss insbesondere hervorgehen:

• dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,

• dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen

• welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden und

• für welche Bereiche die Mindestvorschriften gelten.

Bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes kann auf vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte zurückgegriffen werden, die aufgrund von Verpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften erstellt worden sind. Die Bewertung ist je nach Art

• der Tätigkeiten,

• der Arbeitsbedingungen und

• des Arbeitsplatzes

vorzunehmen.

Diese Dokument kann Bestandteil einer allgemeinen Sicherheitsdokumentation sein. Sie kann auch in elektronischer Form (z. B. in Datenbanken) geführt werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten hinsichtlich der möglichen Explosionsgefahren und der nach diesen Regeln ausgewählten Schutzmaßnahmen unterwiesen und die für die Sicherheit erforderlichen Betriebsanweisungen schriftlich festgelegt werden. Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen und zu dokumentieren. Explosionsgefährdete Bereiche sind an ihren Zugängen deutlich erkennbar und dauerhaft gemäß Abbildung zu kennzeichnen.


Brandschutz

Brandschutz

 

 

 

 

©2008 Sachverständige
Design & SEO by Thorsten Gerwers