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Fachbauleitung Brandschutz

 

Fachbauleitung Brandschutz: In NRW wird für Sonderbauten eine umfassende Baubegleitung und Bestätigung darüber verlangt, dass das Bauvorhaben tatsächlich gemäß dem genehmigten Brandschutzkonzept errichtet wurde. Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) sind grundsätzlich geregelt in § 54 BauONRW, wonach besondere Anforderungen oder Erleichterungen gestellt werden können. Besondere Anforderungen können sich unter anderem darauf erstrecken, eine qualifizierte Fachbauleitung Brandschutz vornehmen zu lassen.

Der Fachbauleiter soll für die sogenannten "großen" Sonderbauten gefordert werden und darüber wachen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept umgesetzt sowie änderungen einer Genehmigung zugeführt werden. Soweit die Genehmigungsbehörde die Bestellung eines Fachbauleiters für den Brandschutz nicht fordert, liegt die Verantwortung für dessen Tätigwerden in den Händen des Bauleiters, der die Pflicht hat, einen Fachbauleiter bestellen zu lassen, wenn die eigene Sachkunde nicht ausreicht.

Der Umfang der Tätigkeiten des Fachbauleiters nicht geregelt. Die Tätigkeit liegt zwischen stichprobenhafter Kontrolle der Bauüberwachung und der allumfassenden überprüfung der Bauausführung bis ins Detail.

 

 


 

 

 

 

BrandschutzNRW, Düsseldorf, Essen, Köln

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